Danis Bau

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Danis Bau

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Danis Bau, nachfolgend Auftragnehmer genannt, gelten für sämtliche Auftrags- und Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, auch für zukünftige Leistungs- und Vertragsverhältnisse. Der Auftraggeber erkennt die AGB durch Auftragserteilung als verbindlich an. Etwaige abweichende AGB des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen, selbst wenn diesen nicht gesondert widersprochen wird.

  2. Die AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer gemäß § 13 bzw. § 14 BGB.

§ 2 Angebot und Annahme

  1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Arbeiten durch den Auftragnehmer zustande.

  2. Vertragsgrundlage sind die Regelungen der VOB (neueste Fassung), Teil B sowie die Regelungen zu Aufmaß und Abrechnung gemäß VOB Teile B und C.

  3. Verbraucher gemäß § 13 BGB schließen einen Werkvertrag nach BGB, welcher durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers zustande kommt.

§ 3 Fristen, Termine

  1. Alle vom Auftragnehmer benannten Ausführungszeiten sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit wird ausdrücklich schriftlich bestätigt.

  2. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Fristen oder berechtigen zum Rücktritt vom Vertrag.

§ 4 Abrechnung und Preisbindung

  1. Bei Verzögerungen des Ausführungstermins um mehr als drei Monate aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen ist eine Preisanpassung gemäß VOB Teil B möglich. Festpreise bleiben unberührt.

  2. Gesetzliche Abgaben und Tarifänderungen, die nach Vertragsschluss in Kraft treten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen sind rein netto innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  2. Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich auf der Rechnung ausgewiesen ist und keine offenen Rechnungen bestehen.

  3. Abschlagszahlungen können entsprechend dem Arbeitsfortschritt gefordert werden (§ 632a BGB).

  4. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

  5. Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte sind nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

§ 6 Genehmigungen

  1. Notwendige Genehmigungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten einzuholen.

  2. Bei Widerruf oder Nichterteilung der Genehmigungen haftet der Auftragnehmer nicht für entstandene Schäden. Arbeitsunterbrechungen aus diesen Gründen werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 7 Gewährleistung

  1. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel müssen innerhalb von drei Monaten nach Abnahme angezeigt werden.

  2. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Der Auftraggeber kann nur bei erfolgloser Nachbesserung Minderung verlangen. Ein Vertragsrücktritt ist ausgeschlossen.

  3. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.

§ 8 Haftungsbegrenzung/Verjährung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  2. Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Auftragnehmer beträgt zwei Jahre.

  3. Für Schäden an nicht ausreichend gekennzeichneten Leitungen oder Rohren haftet der Auftragnehmer nicht.

§ 9 Besondere Bedingungen

  1. Die Baustelle muss für Maschinen befahrbar sein. Für Schäden durch Maschinenbewegungen wird keine Haftung übernommen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle erbrachten Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

  2. Forderungen aus Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt werden an den Auftragnehmer abgetreten.

§ 11 Schadensersatzpauschalierung

  1. Bei schuldhafter Vertragsverletzung durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer 15 % des Rechnungsbetrages als Schadensersatz verlangen. Ein höherer oder niedrigerer Schaden kann nachgewiesen werden.

  2. Im Falle von Annahmeverzug gelten die gleichen Regelungen.

§ 12 Individualabreden

  1. Individuelle Absprachen sind nur in Schriftform gültig.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Danis Bau, soweit rechtlich zulässig.

Stand: Januar 2025